Warum eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer zusammen mit ihrem Arbeitgeber für ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.
Wie der Name bereits verrät, ist die betriebliche Altersvorsorge, an einen Betrieb gebunden und wird deshalb auch als Betriebsrente bezeichnet. Bei der bAV handelt es sich um eine klassische oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Mit der bAV können Sie für Ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Als Vertragspartner entscheidet Ihr Arbeitgeber, welche Form am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.
Da die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, sparen Sie bei Steuern und Sozialabgaben. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bedarfsorientierte Lösungen und wird dafür bei den bAV-Awards von AssCompact seit Jahren von unabhängigen Vermittlern ausgezeichnet.
Ihre Vorteile der NÜRNBERGER betrieblichen Altersvorsorge
Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen
Flexible Gestaltung der Versorgung dank unserer vielfältigen Produktauswahl
Besteuerung erst im Rentenalter mit vermutlich geringerer Steuerlast
Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
Arbeitnehmerbindung und -motivation sowie Unternehmensimage erhöhen
Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge?
Ja, den gibt es.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Rente in Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen. Auch geringfügig Beschäftigte haben seit 2013 einen Anspruch darauf.
Finanziert werden können die Beiträge vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert), vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert (als Kombination). Der Arbeitgeber leistet einen verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags, sofern dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Wie funktioniert die bAV?
Es gibt mehrere Varianten der Betriebsrente. Die häufigste Form ist die Direktversicherung. Jedoch basieren alle Betriebsrenten auf demselben Grundprinzip:
Ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers fließt als Beitrag in eine Betriebsrente ein. Das nennt man Entgeltumwandlung. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen.
Diese Beiträge fließen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente ein.
Arbeitgeber erteilen eine sogenannte Versorgungszusage in Höhe des umgewandelten Gehalts.
Im Ruhestand wird dem Mitarbeiter die Leistung dann in Form einer Betriebsrente ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
Sollten Sie Ihren Job wechseln, gehen die gezahlten Beträge nicht verloren. Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge problemlos zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen, die Beiträge privat einzahlen oder Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr anfallen.
Eignet sich die bAV für Geschäftsführer oder Inhaber aller Firmen?
Ihre betriebliche Altersvorsorge und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile hängen in erster Linie von Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis ab. Als angestellter Prokurist, Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie ein solches Arbeitsverhältnis. Deshalb ist die bAV für Sie geeignet.
Falls Sie jedoch z. B. beim Inhaber einer Einzelfirma sind, benötigen Sie eine andere Lösung für Ihre Altersvorsorge.
Betriebsausgaben
Ihre bAV-Beiträge sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.